Wir haben geöffnet und sind für Sie da. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der momentanen Situation gewisse Regeln einzuhalten haben. Bitte tragen Sie beim Besuch unserer Praxis einen Mund- und Nasenschutz und halten einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ein. Nehmen Sie bitte auch unser Angebot an Händedesinfektion wahr. Sollten Sie vor Wahrnehmung Ihres Termins unter Erkältungssymptomen oder Atemwegsbeschwerden leiden, bitten wir Sie, dies uns telefonisch mitzuteilen.
Bleiben Sie gesund!
Egal, bei welcher Krankenkasse Sie sind, wir behandeln Sie immer in Ihrem Sinne. Sehr viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern ein erweitertes Leistungsspektrum im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen.
Das heißt, dass die minimalinvasiven Krampfadertherapien, wie das Radiofrequenzverfahren und die endovenöse Lasertherapie von den meisten gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wenn Sie also einer dieser folgenden Krankenkassen angehören, werden die Kosten komplett übernommen.
Darüber hinaus können wir bei weiteren Krankenkassen sogenannte Einzelkostenanfragen stellen. Mit der Barmer und der TKK besteht kein Integrierter Versorgungsvertrag. Besenreiserverödungen, Schaumverödungen von Krampfadern und die minimalinvasive Venenklebermethode können nicht über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden.
Als Privatpatient genießen Sie die individuelle Freiheit, sich für die modernsten und bestmöglichen Behandlungstechniken zu entscheiden. Für unsere Privatpatienten rechnen wir erbrachte Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Heil- und Kostenplan.